Kirchliches Arbeitsrecht

Die Frage, ob die arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen der kirchlichen Beschäftigten über Tarifverträge oder den so genannten "Dritten Weg" auszugestalten sind, hat sowohl bundesweit wie auch für den Bereich der zukünftigen Nordkirche einige Brisanz.
Weiterführende Texte des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt:
"Für gute und gerechte
Arbeitsbedingungen in Kirche
und Diakonie" 
(2011)
Diese Broschüre des KDA der EKD zeigt die Hintergründe der derzeitigen Auseinandersetzungen auf und geht dabei auf Veränderungen in der Sozialpolitik ein. EKD_Broschüre 2011
Vor allem die Einführung von Fallpauschalen hat die Kostensituation der sozialen Träger sehr verschärft. Zugleich verstehen sich viele der großen diakonischen Einrichtungen zunehmend als Unternehmen, die in Konkurrenz zueinander stehen und sich über die Senkung von Kosten Wettbewerbsvorteile versprechen. Die Broschüre benennt die Kriterien für eine faire Aushandlung der Arbeitsbedingungen in Kirche und Diakonie und kommt zum Schluss, dass diese im Rahmen von Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften gewährleistet sind. Zugleich braucht es eine Unternehmens- bzw. Organisationskultur, in der die Dienstgemeinschaft gelebt wird.
„Gute und gerechte Arbeitsverhältnisse in Diakonie und Kirche“
(November 2011)
Im Rahmen eines Impulses zur Präsentation der Broschüre vor unseren Kollegen und Kolleginnen aus dem KDA-Ost hat Monika Neht die Konfliktentwicklung nachgezeichnet. Daraus lassen sich die Eskalation und einige der Kritikpunkte am so genannten Dritten Weg gut nachvollziehen. Interessant ist, dass die ersten Auseinandersetzungen um diesen kirchlichen Sonderweg keineswegs von den Beschäftigten ausgingen, sondern von diakonischen Unternehmen. So klagte ein kirchliches Krankenhaus gegen die verbindlich anzusehende Entscheidung einer Schiedsstelle.KDA_Ost Impuls
Der KDA fand es notwendig, sich zu guten und gerechten Arbeitsbedingungen in Kirche und Diakonie zu äußern. Die Broschüre geht auf die kritischen Punkte ein, an denen es nach Einschätzung des KDA eben nicht gut und nicht gerecht zugeht. Vor allem aber geht es um die Art und Weise wie um gute und gerechte Arbeitsbedingungen gerungen wird, und welche Konsequenzen dies für die so genannte Arbeitsrechtssetzung hat. Der KDA nimmt mit der Schrift Stellung für den Zweiten Weg, der in eine Unternehmenskultur eingebettet wird, die von einer gelebten Dienstgemeinschaft geprägt ist.
"Tarifverträge oder Dritter Weg"
(Januar 2012)
In diesem Text werden die Unterschiede zwischen den beiden Wegen dargestellt und die Merkmale hervorgehoben, die insbesondere auf Seiten der Beschäftigten zu Kritik am "Dritten Weg" führen. Die Beschlüsse der EKD-Synode im November 2011 führen nach Meinung der Autorin eher zur Eskalation, denn zur Befriedung der Konflikte.Kirche_Arbeitsrecht_Neht 120116-1
Die Frage, ob die arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen der kirchlichen Beschäftigten über Tarifverträge oder den dritten Weg auszugestalten sind, hat sowohl bundesweit wie auch für den Bereich der zukünftigen Nordkirche einige Brisanz.
Bundesweit werden die Auseinandersetzungen v.a. im Bereich der Diakonischen Einrichtungen härter und zum Teil vor Gerichten ausgetragen. Für die zukünftige Nordkirche ist es zu der nicht nachzuvollziehenden Situation gekommen, dass es mindestens bis 2018 unterschiedliches Arbeitsrecht innerhalb einer Landeskirche geben wird und damit auch unterschiedliche Bezahlung für gleiche Arbeit.
Bundesweit werden die Auseinandersetzungen v.a. im Bereich der Diakonischen Einrichtungen härter und zum Teil vor Gerichten ausgetragen. Für die zukünftige Nordkirche ist es zu der nicht nachzuvollziehenden Situation gekommen, dass es mindestens bis 2018 unterschiedliches Arbeitsrecht innerhalb einer Landeskirche geben wird und damit auch unterschiedliche Bezahlung für gleiche Arbeit.
Kontakt:
Monika Neht, KDA Nordelbien
Fon 0431 / 55 779-424, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Die Frage, ob die arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen der kirchlichen Beschäftigten über Tarifverträge oder den dritten Weg auszugestalten sind, hat sowohl bundesweit wie auch für den Bereich der zukünftigen Nordkirche einige Brisanz.
Bundesweit werden die Auseinandersetzungen v.a. im Bereich der Diakonischen Einrichtungen härter und zum Teil vor Gerichten ausgetragen. Für die zukünftige Nordkirche ist es zu der nicht nachzuvollziehenden Situation gekommen, dass es mindestens bis 2018 unterschiedliches Arbeitsrecht innerhalb einer Landeskirche geben wird und damit auch unterschiedliche Bezahlung für gleiche Arbeit.
Bundesweit werden die Auseinandersetzungen v.a. im Bereich der Diakonischen Einrichtungen härter und zum Teil vor Gerichten ausgetragen. Für die zukünftige Nordkirche ist es zu der nicht nachzuvollziehenden Situation gekommen, dass es mindestens bis 2018 unterschiedliches Arbeitsrecht innerhalb einer Landeskirche geben wird und damit auch unterschiedliche Bezahlung für gleiche Arbeit.

